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Wasserrecht; Wasserrechtliche Mitteilung zum beabsichtigten Gestattungsverfahren

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Das Wasserrecht regelt den Schutz und die Nutzung von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer) nach dem WHG und den Landeswassergesetzen. Eine wasserrechtliche Gestattung (Erlaubnis/Bewilligung) ist nötig, um Wasser zu entnehmen, Abwasser einzuleiten oder für Bauwasserhaltungen. Ein Gestattungsverfahren prüft diese Nutzungen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen