Das Wasserrecht regelt den Schutz und die Nutzung von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer) nach dem WHG und den Landeswassergesetzen. Eine wasserrechtliche Gestattung (Erlaubnis/Bewilligung) ist nötig, um Wasser zu entnehmen, Abwasser einzuleiten oder für Bauwasserhaltungen. Ein Gestattungsverfahren prüft diese Nutzungen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen