Sie können die Anzeige über das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes (TMW) für Legionellen gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung, DVGW-Arbeitsblatt W551 bzw. Wasser Nr. 90 und Mitteilung über eingeleitete Maßnahmen gemäß § 51 (3) TrinkwV zum Schutz der Gesundheit online übermitteln.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Haßberge