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Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zum Einrichten einer Haltverbotszone für Umzüge, Anlieferungen usw. (Organisation/Firma)

Stadt Ingolstadt

Über dieses Online-Verfahren können Sie für eine Organisation/Firma eine Ausnahmegenehmigung zum Einrichten einer Haltverbotszone für Umzüge, Anlieferungen usw. beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Ingolstadt