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Antrag auf kurzfristige Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO vom verbotenen Parken/Halten bzw. zum Befahren der Fußgängerzone (Privatperson)

Stadt Ingolstadt

Über dieses Online-Verfahren können Sie für eine Privatperson eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung vom verbotenen Parken/Halten bzw. zum Befahren der Fußgängerzone beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Ingolstadt