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Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 22 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Landratsamt Straubing-Bogen

Sie können den Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 22 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Straubing-Bogen