Über dieses Online-Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten beantragen – rückwirkend jeweils für ein halbes Jahr.
Der Antrag gilt für Schüler öffentlicher (staatlicher und kommunaler) sowie staatlich anerkannter privater Grund- und Mittelschulen.
Ausgenommen sind private Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und höhere Schulen – hierfür ist das Landratsamt München (www.landkreis-muenchen.de) zuständig.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Unterhaching