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Erstattung Schülerbeförderung

Gemeinde Unterhaching

Über dieses Online-Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten beantragen – rückwirkend jeweils für ein halbes Jahr. Der Antrag gilt für Schüler öffentlicher (staatlicher und kommunaler) sowie staatlich anerkannter privater Grund- und Mittelschulen. Ausgenommen sind private Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und höhere Schulen – hierfür ist das Landratsamt München (www.landkreis-muenchen.de) zuständig.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Unterhaching