Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf der Windeln eingereicht werden.
Sie erhalten pro Windelset einen einmaligen Zuschuss von bis zu 25 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 82,00 Euro. Pro Kind kann nur ein Antrag gestellt werden.
Die Erstattung eines Stoffwindelzuschusses schließt die Genehmigung einer Windeltonne generell aus.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.