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Antrag auf Kostenerstattung - Stoffwindelzuschuss

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf der Windeln eingereicht werden. Sie erhalten pro Windelset einen einmaligen Zuschuss von bis zu 25 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 82,00 Euro. Pro Kind kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Erstattung eines Stoffwindelzuschusses schließt die Genehmigung einer Windeltonne generell aus.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.