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Gesundheitsamt - Infektionsschutzbelehrung online

Landratsamt Passau

Sie können die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42 und 43 online durchführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Passau