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Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Änderung einer Erlaubnis § 27 SprengG

Landratsamt Dingolfing-Landau

Sie können die Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Dingolfing-Landau