Logo Bayernportal

GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

Regierung von Oberfranken

Dieser Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich.

Ohne den GRW-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

Erst wenn beide Online-Anträge bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, kann förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, ist
eine Förderung nicht möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken