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GRW-Antrag bei Beteiligung von einem bzw. zwei Unternehmen

Regierung von Oberfranken

Dieser Antrag kann sowohl bei der Beteiligung eines bzw. weiterer Unternehmen verwendet werden. Bei Beteiligung mehrerer Unternehmen, muss zudem der GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite des Antrags.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Oberfranken