Möchte ein Träger einer Kindertageseinrichtung eine bewerbende Person ohne staatlich anerkannten Abschluss (Kinderpfleger/in oder Erzieher/in) als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft einstellen, muss zuvor eine Zustimmung zur Anstellung beantragt werden. Diese kann online beantragt werden.
                    
                 
                
                
                    
                    
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