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Antrag auf Berücksichtigung der ergänzenden Fürsorgeleistung

Regierung von Oberbayern

Schulträger können für Lehrkräfte die Berücksichtigung der ergänzenden Fürsorgeleistung im Rahmen des Kostenersatzes online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Oberbayern