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Antrag auf Sachkundenachweis für Personen zur Handhabung, Pflege, Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung von Tieren

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Sie können hier einen Antrag auf Sachkundenachweis für Personen zur Handhabung, Pflege, Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung von Tieren gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Mühldorf a.Inn