Ein Betrieb im Unterallgäu, der einen Asylbewerber einstellen möchte, muss dazu gemeinsam mit dem Asylbewerber dieses Formular ausfüllen. Die Ausländerbehörde prüft dann zusammen mit der Zentralen Arbeitsvermittlung, ob ein Arbeitsverhältnis möglich ist.
Wichtig: Die Arbeitsaufnahme ist in jedem Fall erst nach der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde möglich!