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Abfallrecht - Abschlussanzeige nach § 22 Abs.4 Ersatzbaustoffverordnung

Landratsamt Dingolfing-Landau

Sie können die Abschlussanzeige gem. § 22 Abs.4 EBV online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dingolfing-Landau