Sie können einen Sachkundenachweis für Personen zur Handhabung, Pflege, Ruhigkstellung, Betäubung und Entblutung von Tieren gemäß Art. 7 Abs. 2 der (EG) Nr. 1099/2009 online beantragen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Landshut