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Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Landratsamt Hof

Eine Negativbescheinigung ist ein aktueller Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt. Sie können eine Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Hof