Jeder Halter eines Hundes ist zur An- und Abmeldung zur Hundesteuer verpflichtet.
Für die Entrichtung der Gebühren können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Benötigte Unterlagen für Anmeldung
ggf. Steuernummer bei Zuzug aus anderer Gemeinde
ggf. Bankverbindung bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Benötigte Unterlagen für Abmeldung
FAD (Finanzadresse laut Steuerbescheid)
Bescheinigung des Tierarztes bei Ableben des Hundes
Nummer der Hundesteuermarke