Logo Bayernportal

Antrag auf Leistungen / eines Bedarfes für Bildung und Teilhabe gem. § 6 b Bundeskindergeldgesetz

Stadt Landshut

Leistungen können für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Landshut