Jeder Erdaufschluss, bei dem das Antreffen von Grundwasser zu erwarten ist (z. B. Niederbringen eines Gartenbrunnens, Bohrungen für Untergrunderkundungen), muss mindestens 1 Monat vorher beim Landratsamt Rosenheim angezeigt werden.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rosenheim