Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
 - Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
 - Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
 - Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
 - Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
 - Tageszulassung