In der Regel sind Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler oder die in die Denkmalliste eingetragenen beweglichen Denkmäler beziehen, nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Sie können eine denkmalrechtliche Erlaubnis online beantragen.