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Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz: Anmeldung

Landratsamt Aschaffenburg

Sie können sich für die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz online anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Aschaffenburg