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Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Bewilligung

Stadt Ansbach

Dieser Dienst unterstützt Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt (Ernährung, Unterkunft, Kleidung usw.) nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Er ist für Personen gedacht, die vorübergehend voll erwerbsmindernd sind oder die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen (wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter) haben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach