Logo Bayernportal

Pflichtumtausch EU-Kartenführerschein

Stadt Landshut

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Sie können den Umtausch des EU-Kartenführerscheins online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Landshut