Logo Bayernportal

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (vorort); Anmeldung

Stadt Augsburg

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt, sofern Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet Augsburg haben. Dieses Formular dient der Anmeldung zur Belehrung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Augsburg