Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich  benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1  Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt, sofern Sie Ihren  Wohnsitz oder Ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet Augsburg haben. Dieses  Formular dient der Anmeldung zur Belehrung.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Augsburg