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Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Stadt Ingolstadt

Digital die erstmalige Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen bei der Ausländerbehörde beantragen (§§ 22 - 26 Aufenthaltsgesetz).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Ingolstadt