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Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus

Regierung von Oberbayern

Sie können eine Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen, die über das Gemeindegebiet hinausreicht und noch innerhalb des gleichen Regierungsbezirkes liegt, im Einzelerlaubnisverfahren außerhalb der Allgemeinverfügung bei der Regierung, in deren Regierungsbezirk der Veranstaltungsort liegt, online beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern