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Antrag auf Gestattung der Befahrung eines nicht schiffbaren Gewässers mit einem motorkraftangetriebenen Fahrzeug

Landratsamt Weilheim-Schongau

Sie können den Antrag auf Gestattung der Befahrung eines nicht schiffbaren Gewässers mit einem motorkraftangetriebenen Fahrzeug online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau