Jede bauliche Veränderung an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler ist erlaubnispflichtig.
Die Stadt Ansbach ist als Untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Ansbach zuständig für die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse (Anbringung von Werbeanlagen und Markisen).
Auch für sonst nach der Bayer. Bauordnung genehmigungsfreie Maßnahmen ist eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.