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Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Hier können Sie eine Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn