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Antrag für die Genehmigung von Schlachtungen von Rindern und Equiden im Herkunftsbetrieb

Landratsamt Traunstein

Sie können eine Genehmigung zum Schlachten im Herkunftsbetrieb gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VI a der VO (EG) Nr. 853/2004 online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Traunstein