Bedingungen für die Teilnahme an der Sperrmüllabfuhr:
Das Grundstück ist an die Restmüllabfuhr des Landkreises Forchheim angeschlossen. Müllgebühren für das Grundstück werden entrichtet.
Entsorgt wird eine Menge von bis zu 4 m³ Sperrmüll je Jahr und Haushalt.
Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch den Sperrmüll nicht behindert oder gefährdet werden.
Nur im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Forchheim zugelassene Gegenstände unterliegen der Sperrmüllabfuhr.
Jeder ist für seinen Sperrmüll selbst verantwortlich.
Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb von der Müllabfuhr liegen gelassen werden, müssen von den Bewohnern des Grundstücks umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Der Sperrmüll ist getrennt nach den Fraktionen Elektrogeräte, Holz und sonstiger Sperrmüll bereitzustellen. Nicht getrennter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.
Der Sperrmüll ist bis 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Forchheim