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Berufsfachschule für Pflege; Beantragung einer Mietkostenförderung

Für die Mietkosten oder vergleichbare Überlassungsentgelte für Schulräumlichkeiten privater - staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter - Berufsfachschulen für Pflege wird eine Förderung gewährt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus