Sie können den Antrag auf gewerbsmäßige Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen gem. § 39 Abs. 4 BNatSchG sowie die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Sammeln und Verkaufen von
besonders geschützten Speisepilzen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BArtSchV online stellen.
                    
                 
                
                
                    
                    
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