Die Träger bestimmter privater beruflicher Schulen erhalten neben den gesetzlichen Leistungen (Betriebszuschuss und – mittelbar – Schulgeldersatz) einen weiteren zusätzlichen Zuschuss (einen Klassenzuschuss oder einen sog. schulbezogenen Sockelbetrag im Falle von Altenpflegeberufen), wenn sie auf die Erhebung von zusätzlichem Schulgeld verzichten.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus