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Meldebogen für Infektionskrankheiten (§§ 6, 33, 34 IfSG)

Landratsamt Schweinfurt

Nach den §§ 6, 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht eine gesetzliche Meldepflicht für bestimmte übertragbare Krankheiten sowie für Erkrankungs- oder Verdachtsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Schweinfurt