Wer beruflich mit Lebensmitteln umgeht muss beim Umgang mit Lebensmitteln Vorsichtsmaßnahmen beachten. Hierzu ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder zugelassene Ärzte vorgeschrieben.
Belehrungen finden immer montags um 14:00 Uhr im Gesundheitsamt statt. Denken Sie bitte an ein Ausweisdokument. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.