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Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gemäß Art. 20 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- zur Errichtung von Anlagen im 60 m-Bereich eines Gewässers

Landratsamt Rosenheim

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gemäß Art. 20 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- zur Errichtung von Anlagen im 60 m-Bereich eines Gewässers

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rosenheim