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Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Stadt Würzburg

Mit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) am 1. August 2025 haben Verkaufsstellen die Möglichkeit, an bis zu vier Werktagen pro Jahr ihre Öffnungszeiten auf freiwilliger Basis zu verlängern – bis spätestens 24:00 Uhr. Die Anzeige kann online übermittelt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Würzburg