Mit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) am 1. August 2025 haben Verkaufsstellen die Möglichkeit, an bis zu vier Werktagen pro Jahr ihre Öffnungszeiten auf freiwilliger Basis zu verlängern – bis spätestens 24:00 Uhr. Die Anzeige kann online übermittelt werden.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Würzburg