Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen.
Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden behördlich eingestellt und als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.