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Waffen: Vorübergehender Erwerb (Verleih) von Schusswaffen (Leihschein) gemäß § 12 Abs. 1 WaffG

Landratsamt Miesbach

Sie können den Verleih von Schusswaffen an den Fachbereich 53 Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Miesbach online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach