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Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung online beantragen

Über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes können Sie Leistungen auf Portalen der gesetzlichen Krankenkassen beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern