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Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV

Mit dem Onlineassistenten können Sie die Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV schnell und unkompliziert übermitteln. Ihre Angaben werden durch die Behörden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung. Sie können Ihre eingegebenen (Betreiber-)Daten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Uploads vorhalten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz