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Antrag auf Übernahme der Gebühr in einer Kindertageseinrichtung

Landratsamt Oberallgäu

Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Oberallgäu