Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem mit dem Vorhandensein von  Bodendenkmälern gerechnet werden muss, Erdarbeiten (Abtrag des  Oberbodens, Erstellen einer Baugrube etc.) durchführen wollen, benötigen  Sie gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz eine Grabungserlaubnis.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Augsburg