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Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Landratsamt Oberallgäu

Wenn Sie als Arbeitgeber förderungsfähige Personen einstellen möchten, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse nach dem Teilhabechancengesetz beantragen. Förderfähig sind Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und Bürgergeld beziehen. Hier können Sie die Leistung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Oberallgäu