Wenn Sie als Arbeitgeber förderungsfähige Personen einstellen möchten, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse nach dem Teilhabechancengesetz beantragen. Förderfähig sind Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und Bürgergeld beziehen. Hier können Sie die Leistung beantragen.